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welsÜberregionales | Wirtschaft | 27.12.2013

Politik zeigt bei Flugplatzareal endlich „Muskeln“

Umwidmung als positives Signal

Das jahrelange Tauziehen um einen für den Flugverkehr und den Naturschutz völlig unerheblichen Teil des Flugplatzareals könnte jetzt endlich dank einer Umwidmung für Betriebsflächen genutzt werden. Der Welser Gemeinderat sorgte mit einer geheimen Abstimmung (28:7) für den Antrag des Grundbesitzers (Bundes-Immobilen-Gesellschaft BIG) um Umwidmung von einer Fläche von 24,9 Hektar, das sind nicht einmal 23 % des gesamten Flugplatzgeländes.
Immer nur dagegen? „Naturgemäß“ schreien wieder einmal die sogenannten Grünen auf, die jahrzehntelang gegen den Flugplatz protestiert hatten und jetzt mit einem angeblich so weltbewegenden Vogelschutzprojekt der Stadt Wels Schwierigkeiten bereiten wollen. Die EU (?) droht angeblich der Republik mit einer Strafe, weil in Österreich zu wenig Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind. Und da muss der 110 Hektar große Flugplatz Wels dafür herhalten – und nur ein geringer Teil des Geländes von einer Umwidmung betroffen ist.
Klare Feststellung eines anerkannten Experten
Ein führender Naturschutzexperte hat fast exakt genau vor einem Jahr Klartext gesprochen: DI Dr. Harald Kutzenberger (Bild) als anerkannter Sachverständiger für Naturschutz und Landschaftsgestaltung sorgte mit klaren und fundierten Aussagen dafür, dass die unselige Gemeinsamkeit zwischen Welser Fliegerklub, Umweltanwalt des Landes und Naturschutzfanatikern ins rechte und vor allem vernünftige Licht gerückt wurde. Und das liegt in seinem Gutachten auch schriftlich vor.
Die Fakten aus Sicht des Naturschutzes (!)
+ Der Flugplatz Wels beherbergt lediglich etwa sechs Prozent des österreichweiten Brutbestandes des „Großen Brachvogels“. Konkret sind dies derzeit acht bis maximal neun von rund 140 bis 150 Brutpaaren in Österreich. 
+ Die im Schreiben der EU-Kommission angesprochene hohe Bestandsdichte des „Großen Brachvogels“ ist in erster Linie auf deren Isolierung am Flugplatzgebiet zurück zu führen. Ein weiteres Charakteristikum derartiger Populationen kann ein (auch ohne Fremdeinwirkung) plötzliches Erlöschen sein. Zudem besteht das Vorkommen erst seit knapp 15 Jahren. Auch daher ist eine Ausweisung nur aus diesem Gesichtspunkt als Schutzgebietsstrategie nicht dauerhaft aussichtsreich.
+ Zu einem ganz klaren Schluss kommt das Gutachten schließlich bezüglich der immer wieder vorgebrachten angeblichen Gefährdung der Population des „Großen Brachvogels“ durch das geplante Betriebsbaugebiet. Denn dieses verringert in der aktuellen Form von rund 25 Hektar die tatsächlich von den Tieren genutzten Flächen nur am Rande und in geringer Weise (Anmerkung: Ein Drittel dieser Fläche ist auch heute für Brachvögel gar nicht nutzbar).
Die daraus resultierende Analyse des völlig sachlichen und unaufgeregten Naturschutz-Experten: „Eine Veränderung des Brutbestandes ist daher nicht zu erwarten, sodass die angestrebte Koexistenz beider Vorhaben – Naturschutzgebiet und Betriebsgebiet – möglich ist.“
Politisches Miteinander ein positives Signal
Die Problematik liegt aus der Sicht der heimischen Politik einzig und allein beim Flugplatzbetreiber „Weiße Möwe“. Der Verein hat auch die Chance versäumt eine völlig neue Infrastruktur zu bekommen.
Planungsreferent Vizebgm. Peter Lehner hob schon vor einem Jahr die besondere Lösung des geplanten Betriebsbaugebietes hervor, eine eigene Zufahrtsstraße würde die Wohngebiete zusätzlich entlasten. Vizebgm. Dr. Andreas Rabl forderte damals den Umweltanwalt aus unabhängig zu arbeiten und sich mit einem Fliegerklub nicht einseitig mit Falschaussagen an die Öffentlichkeit zu wenden.
Wieder einmal eine Bestätigung, dass in der heutigen Zeit kaum ein Projekt ohne Gegner oder überzeichnete Kritik abgewickelt werden kann.

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