Mittwoch, 8. September 2010 

welsÜberregionales | Wirtschaft | 28.06.2010

Welser als EU-Chefverhandler neuerlich erfolgreich

EU-Handytelefonat noch günstiger

Es gibt wieder einmal Positives für Nutzer von EU-Handytelefonaten aus Brüssel zu berichten. Die neuerlichen Preisreduktionen betreffen das Aktiv-Roaming (im Ausland selbst anrufen) und das Passiv-Roaming (im Ausland angerufen werden). Die Gebühren für EU-Handytelefonate werden demnach bei Aktiv-Roaming um ca. 10 % (!) und bei Passiv-Roaming um mehr als 20 % (!) gesenkt.
Der Welser EU-Abgeordnete Dr. Paul Rübig (Foto) ist immer wieder mit den kritischen Äußerungen über die Leistungen der Europäischen Union konfrontiert. Positive Entscheidungen werden oft als selbstverständlich hingenommen, über das umfangreiche Arbeitsprogramm ist kaum wer informiert.
Umso erfreuter kann der Welser informieren, dass dank der EU die früher sündteuren und nach der ersten EU-Verhandlung nur noch teuren Gebühren für EU-Handytelefonate nun mit 1. Juli 2010 noch einmal gesenkt werden.
Als EU-Chefverhandler freut sich Dr. Rübig über eine weitere Entlastung der Konsumenten. Auch beim Datenroaming gibt es wesentliche Verbesserungen für die Konsumenten und Unternehmer. Neben einer weiteren Preisreduktion des Großhandelspreises für Datenroaming, sorgt die Roaming-Verordnung auch für mehr Transparenz und bereitet den ungeliebten Schock-Rechnungen ein Ende.
Ein neuer Schutzmechanismus sieht verpflichtende Warnhinweise und eine automatische Verbindungs-Unterbrechung bei Erreichen eines bestimmten Höchstbetrages durch die Mobilfunkbetreiber vor. In Österreich beträgt diese Grenze 60 Euro (inkl. USt.). Den Kunden steht es jedoch frei einen höheren Betrag zu wählen.
Das Europaparlament und damit besonders auch Dr. Paul Rübig werden die Entwicklungen im Bereich des Datenroaming weiter genau beobachten. Sollten die Mobilfunkbetreiber die Einsparungen auf Großhandelsebene nicht an die Konsumenten weitergeben, ist eine europaweite Regelung der Gebühren für Datenroaming nicht ausgeschlossen.
Sekundengenaue Abrechnung und volle Transparenz
Vor Einführung der Roaming-Verordnung bezahlten die Konsumenten ca. 24 % mehr als sie eigentlich vertelefoniert haben. Damit ist jetzt Schluss. Eine sekundengenaue Abrechnung nach den ersten 30 Sekunden für alle ausgehenden und ab aber der ersten Sekunde für eingehende Roaming-Anrufe bereiten dieser „Abzocke“ ein Ende.
Außerdem beenden transparente Preise mit Höchstgrenzen die Suche im Tarifdschungel. „Wir haben nur Obergrenzen vorgeschrieben, die von den Mobilfunkbetreibern einzuhalten sind. Ziel ist es jedoch den Wettbewerb zwischen den Mobilfunkbetreibern anzukurbeln. Es gibt schon einige positive Beispiele“, so Dr. Paul Rübig.
EuGH lässt Klage von Mobilfunkbetreiber abblitzen
Mit seiner Entscheidung vom 8. Juni, dass die Roaming-Verordnung nicht gegen das europäische Gemeinschaftsrecht verstößt, hat der EuGH dem Europaparlament den Rücken gestärkt. Die Klage von vier Mobilfunkbetreibern wurde abgewiesen und Rechtssicherheit in dieser Causa geschaffen.
Dazu Dr. Paul Rübig: „Ich begrüße dieses Urteil und hoffe, dass die Mobilfunkbetreiber diese Verordnung nicht als Last, sondern als Chance sehen. Die EU will die Mobilfunkbetreiber nicht schröpfen. Vielmehr habe ich als Verhandlungsleiter rechtliche Rahmenbedingung für mehr Wettbewerb geschaffen. Die Mobilfunkbetreiber können und sollen von dieser Regelung profitieren“.
Die Entscheidung C 58/08 des EuGH ist nachzulesenunter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62008J0058:DE:HTML

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